Schulbücher
Die Lehrerkonferenz berät jedes Jahr ausführlich, welche Schulbücher im kommenden Schuljahr angeschafft werden sollen. Erfahrungen mit den eingeführten Büchern werden ausgetauscht, Neuerscheinungen gesichtet und überlegt, ob sich Bekanntes bewährt hat oder ein Wechsel sinnvoll sein könnte. Dabei gilt an unserer Schule der Grundsatz, in den Jahrgangsstufen einheitliche Unterrichtswerke einzusetzen.
Die zur Anschaffung vorgeschlagenen Lernmittel werden anschließend in der Schulkonferenz noch einmal diskutiert und beschlossen.
Pro Kind stehen der Grundschule 48 Euro für Unterrichtswerke zur Verfügung. 2/3 dieses Betrages werden im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes von der Gemeinde übernommen; 1/3 (16 Euro) müssen die Eltern derzeit bezahlen.
Am Ende jeden Schuljahres bekommen die Eltern von der Schule einen Bestellzettel für das Schulbuch, das sie kaufen müssen. Sollte das Buch teurer sein als der vorgesehene Elternbeitrag, rechnen ortsansässige Geschäfte den Mehrbetrag direkt mit der Gemeinde ab.
Gekaufte Bücher bleiben Eigentum der Kinder. Sie sind häufig Verbrauchsmaterial, d.h. in ihnen wird gearbeitet und geschrieben. Die meisten anderen Bücher werden über mehrere Jahre von der Schule ausgeliehen. Sie sollten deshalb besonders pfleglich behandelt werden. Bücher, die durch Eigenverschulden unbrauchbar geworden sind, müssen ersetzt werden.