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Elternmitwirkung

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse im Rahmen des ersten Elternabends die/den Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.


Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Eltern in der Schule. Die Schulpflegschaft wählt auch die Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsicht richten.


Die Schulkonferenz der Grundschule besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Lehrerschaft.


Die Einladung zu den genannten Gremien erfolgt schriftlich, mindestens eine Woche vorher.


Es gibt Angelegenheiten innerhalb der Schule, die schnell durch die Schulkonferenz zu entscheiden sind. Aus diesem Grund wird innerhalb der Schulkonferenz auch ein Eilausschuss gewählt. Dieser besteht aus der Schulleitung, einem Elternvertreter und einem Vertreter des Lehrerkollegiums.